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Deine Pensionskasse: Was du in der Aufbauphase wirklich wissen musst

Pensionskassen-Ausweis verstehen, BVG-Reform 2026, Einkauf, Jobwechsel und Steuervorteile — alles Wichtige zur 2. Säule für Schweizer in der Aufbauphase.

Fabrizio Marra · · 2 Min. Lesezeit
Beitragsbild Deine Pensionskasse: Was du in der Aufbauphase wirklich wissen musst

Koordinationsabzug, Umwandlungssatz, Freizügigkeitsleistung — der erste Blick auf den Pensionskassen-Ausweis überfordert fast jeden. Dabei sind die Jahre zwischen 30 und 45 entscheidend, um die richtigen Weichen für deine Altersvorsorge zu stellen.

Was ist die 2. Säule überhaupt?

Das Schweizer Vorsorgesystem ruht auf drei Säulen:

  • 1. Säule (AHV): staatliche Grundsicherung
  • 2. Säule (BVG/Pensionskasse): berufliche Vorsorge über den Arbeitgeber
  • 3. Säule: freiwilliges privates Sparen (z. B. Säule 3a)

Die 2. Säule wird obligatorisch, sobald dein Jahreseinkommen CHF 22'680 übersteigt (Stand 2026).

Wie dein Altersguthaben wächst

Die jährlichen Altersgutschriften steigen mit dem Alter:

Alter Altersgutschrift
25–34 Jahre 7 %
35–44 Jahre 10 %
45–54 Jahre 15 %
55–65 Jahre 18 %

Beispiel: Mit CHF 90'000 Jahreseinkommen und 37 Jahren fliessen ca. CHF 6'427 pro Jahr in deine Pensionskasse — je zur Hälfte Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Den Pensionskassen-Ausweis verstehen

Das sind die Kennzahlen, die du kennen solltest:

  • Altersguthaben: der bis heute angesparte Betrag
  • Umwandlungssatz: aktuell mindestens 6,8 % im obligatorischen Teil
  • Freizügigkeitsleistung: der Betrag, der bei einem Jobwechsel mitgeht
  • Versicherter Lohn: der koordinierte Lohnanteil nach Abzug

Die BVG-Reform 2026

Zwei aktuelle Änderungen, die dich betreffen:

  1. BVG-Beiträge starten ab Alter 20 (statt 25)
  2. Koordinationsabzug neu 20 % des Lohns (statt fix CHF 25'725)

Für Teilzeitarbeitende und tiefere Einkommen bringt das spürbar mehr Altersguthaben.

Einkauf in die Pensionskasse — der wertvollste Tipp

Hast du eine Einkaufslücke (z. B. nach Jobwechsel, Auslandsaufenthalt oder Lohnerhöhung), kannst du freiwillig einzahlen und den gesamten Betrag vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Beispiel: - CHF 10'000 Einkauf × 28 % Grenzsteuersatz = CHF 2'800 Steuerersparnis

Wichtig: Nach einem Einkauf kannst du drei Jahre lang keine Kapitalleistungen beziehen. Plane den Einkauf also gut.

Jobwechsel und Pensionskasse

Deine Freizügigkeitsleistung wird normalerweise automatisch zur neuen Pensionskasse übertragen. Aktiv prüfen lohnt sich trotzdem — sonst landet das Geld bei der Auffangeinrichtung BVG mit sehr tiefer Verzinsung.

Beim neuen Arbeitgeber lohnt sich ein Blick auf:

  • Umwandlungssatz im überobligatorischen Teil
  • Versicherungsleistungen (Invalidität, Tod)
  • Deckungsgrad der Kasse
  • Anlagestrategie

Selbstständige und Pensionskasse

Als Selbstständige/r hast du drei Optionen:

  1. Freiwilliger Beitritt zur BVG-Auffangeinrichtung
  2. Mitgliedschaft in branchenspezifischen Pensionskassen
  3. Säule 3a mit bis zu CHF 35'280 pro Jahr (2026)

Dein Jahres-Check in 30 Minuten

Einmal pro Jahr reicht:

  1. Guthabenentwicklung kontrollieren
  2. Einkaufspotenzial prüfen
  3. Versicherten Lohn verifizieren

Was du jetzt tun kannst

Nimm deinen aktuellen Pensionskassen-Ausweis zur Hand und schau dir die Kernzahlen an. Prüfe, ob du eine Einkaufslücke hast — und ob ein freiwilliger Einkauf dieses Jahr für dich passen könnte.