top of page

Deine Pensionskasse: Was du in der Aufbauphase wirklich wissen musst

Ich erinnere mich noch gut an den Moment, als ich zum ersten Mal meinen Pensionskassen-Ausweis (PK-Ausweis oder auch Vorsorgeausweis) in den Händen hielt. Da stand eine Zahl, die ich zuvor noch nie beachtet hatte: mein angesparte Altersguthaben. Darunter eine Tabelle mit Begriffen wie «Koordinationsabzug», «Umwandlungssatz» und «Freizügigkeitsleistung». Ich habe das Dokument damals schnell wieder in eine Schublade gesteckt.


Heute weiss ich: das war ein Fehler. Denn gerade in der Aufbauphase zwischen 30 und 45 Jahren entscheidest du über Weichen, die später nicht mehr so einfach umzustellen sind. Gleichzeitig läuft im Hintergrund gerade eine BVG-Reform, die dich direkt betrifft. Lass uns das gemeinsam durchleuchten.


Inhaltsverzeichnis



Was die 2. Säule überhaupt ist (und warum es dich jetzt schon interessieren sollte)


Das Schweizer Vorsorgesystem basiert auf drei Säulen:

  • 1. Säule (AHV): staatliche Grundsicherung für alle

  • 2. Säule (BVG/Pensionskasse): berufliche Vorsorge über den Arbeitgeber

  • 3. Säule: freiwilliges, privates Sparen


Die 2. Säule ist pflichtversichert, sobald du bei einem Arbeitgeber mehr als CHF 22'680 pro Jahr verdienst (Stand 2026, sogenannte Eintrittsschwelle). Jeden Monat fliesst ein Teil deines Lohnes in deine Pensionskasse, und dein Arbeitgeber zahlt mindestens gleich viel dazu. Das klingt erstmal gut, aber der Teufel steckt im Detail.


Warum das gerade jetzt wichtig ist: Mit 35, 40 oder 45 Jahren hast du noch genug Zeit, aktiv einzugreifen. Mit 60 ist der Spielraum kleiner.



Wie dein Altersguthaben wächst


Jedes Jahr werden auf deinem Pensionskassen-Konto sogenannte Altersgutschriften angerechnet. Die Höhe hängt von deinem Alter ab:

Alter

Altersgutschrift (% des koordinierten Lohns)

25-34

7%

35-44

10%

45-54

15%

55-65

18%


Das bedeutet: Je älter du wirst, desto mehr fliesst jedes Jahr aufs Konto. Dazu kommt noch der Mindestzinssatz des Bundesrats, der für 2026 bei 1,00% liegt.


Ein konkretes Beispiel: Du verdienst CHF 90'000, hast 37 Jahre und ein bisheriges Altersguthaben von CHF 80'000.

  • Koordinationsabzug: CHF 25'725 (soll laut BVG-Reform bald auf 20% des Lohns geändert werden)

  • Koordinierter Lohn: CHF 64'275

  • Deine Altersgutschrift: 10% von CHF 64'275 = CHF 6'427 pro Jahr

  • Arbeitgeber zahlt mindestens CHF 3'213 (die Hälfte)

  • Du zahlst CHF 3'213 als Lohnabzug


Dazu kommen Zinsen auf dem bestehenden Guthaben: CHF 80'000 × 1,00% = CHF 800 pro Jahr.



Den Pensionskassen-Ausweis endlich verstehen


Hol dir jetzt deinen aktuellen Ausweis hervor, den du in der Regel einmal jährlich per Post oder online bekommst. Folgende Zahlen sind zentral:


Vorhandenes Altersguthaben: Das ist dein aktuell angesparter Betrag. Dieser Betrag wird am Ende mit dem Umwandlungssatz multipliziert, um deine jährliche Rente zu berechnen.


Umwandlungssatz: Aktuell beträgt der gesetzliche Mindestsatz im obligatorischen Teil 6,8%. Das bedeutet: Hast du CHF 300'000 angespart, bekommst du CHF 20'400 Rente pro Jahr (CHF 1'700 pro Monat). Viele Kassen zahlen im überobligatorischen Teil aber deutlich weniger, oft 5% oder tiefer.


Freizügigkeitsleistung: Der Betrag, den du bei einem Arbeitgeberwechsel mitnimmst. Achtung: Dieser sollte immer auf ein Freizügigkeitskonto oder direkt in die neue PK transferiert werden, nie auf ein normales Bankkonto, da sonst Steuern und Strafen anfallen.


Versicherter Lohn: Nicht dein gesamter Lohn, sondern der koordinierte Anteil nach Abzug des Koordinationsabzugs.




Die BVG-Reform 2026: Was sich für dich ändert


Seit dem Volksabstimmungs-Nein im September 2024 läuft eine neue BVG-Reformdiskussion. Im Parlament sind aktuell zwei kleinere Vorstösse im Gange:


1. BVG-Beiträge ab Alter 20 statt 25: Wer früh ins Berufsleben einsteigt, soll schneller in die Pensionskasse einzahlen. Das hilft vor allem jungen Menschen in tiefen Lohnklassen.


2. Neuer Koordinationsabzug: Statt einem fixen Abzug von CHF 25'725 soll neu 20% des Lohnes abgezogen werden. Das klingt technisch, hat aber eine grosse Wirkung: Teilzeitarbeitende und Menschen mit niedrigem Lohn sind besser versichert. Für dich als Vollzeitarbeitende mit mittlerem bis hohem Lohn ändert sich wenig.


Was bleibt: Der Mindestzinssatz und der gesetzliche Umwandlungssatz von 6,8% im obligatorischen Bereich. Viele PK-Kassen zahlen aber im überobligatorischen Teil einen tieferen Satz, was du prüfen solltest.


Mein Tipp: Schau in deinem Ausweis nach, wie viel von deinem Guthaben «obligatorisch» und wie viel «überobligatorisch» ist. Beim überobligatorischen Teil hat deine PK mehr Freiheit, und der Umwandlungssatz ist oft deutlich tiefer.



Einkauf in die Pensionskasse: Steuern sparen und Rente aufstocken


Das ist der wertvollste Tipp, den ich dir in diesem Artikel mitgeben kann: Wenn deine Pensionskasse eine sogenannte Einkaufslücke ausweist, kannst du freiwillig Geld einzahlen. Und du kannst diesen Betrag vom steuerbaren Einkommen abziehen.


Was das in Zahlen bedeutet: Angenommen, du hast eine Einkaufslücke von CHF 40'000 und verdienst CHF 90'000 in Zürich. Dein Grenzsteuersatz liegt bei rund 28%. Zahlst du CHF 10'000 ein:

  • Steuerersparnis: rund CHF 2'800

  • Dein Altersguthaben wächst um CHF 10'000

  • Du bekommst im Prinzip eine garantierte «Rendite» von 28% auf diesen Betrag allein durch die Steuereinsparung


Das ist deutlich attraktiver als viele andere Anlageformen, insbesondere wenn du einen hohen Grenzsteuersatz hast. Prüfe einfach auf deinem Ausweis, ob eine «maximale Einkaufssumme» angegeben ist.


Wichtiger Hinweis: Du darfst während drei Jahren nach einem PK-Einkauf keine Kapitalleistung (also kein Kapital statt Rente) beziehen. Das solltest du bei der Planung berücksichtigen.



Jobwechsel und Pensionskasse: Worauf du achten musst


Wenn du den Arbeitgeber wechselst, wird dein Altersguthaben (die Freizügigkeitsleistung) automatisch an die neue Pensionskasse überwiesen, sofern du deiner alten PK die neue Adresse mitteilst. Vergisst du das oder tritt keine neue Pflichtversicherung ein, landet das Geld bei der Auffangeinrichtung BVG.


Dort wird das Geld sicher verwahrt, aber meist nur zum Mindestzinssatz verzinst. Überprüfe also nach jedem Stellenwechsel aktiv, ob deine Freizügigkeitsleistung korrekt transferiert wurde.


Ein weiterer Punkt bei Jobwechseln: Vergleiche, was die neue Pensionskasse bietet. Nicht alle PK sind gleich. Entscheidend sind:

  • Umwandlungssatz (je höher, desto besser für die Rente)

  • Versicherungsleistungen bei Invalidität und Tod

  • Deckungsgrad (ein Deckungsgrad unter 100% ist ein Warnsignal)

  • Anlagestrategie und historische Rendite


Du kannst diese Informationen beim zukünftigen Arbeitgeber anfragen oder im Jahresbericht der PK nachschlagen. Der ist in der Regel öffentlich zugänglich.



Selbstständige: Was du bei der PK beachten musst


Als Selbstständigerwerbende bist du nicht automatisch in einer Pensionskasse. Du hast folgende Möglichkeiten:

  1. Freiwilliger Beitritt zur BVG-Auffangeinrichtung: Ermöglicht dir, Beiträge wie ein Angestellter zu leisten.

  2. Mitgliedschaft in einer PK für Selbstständige: Manche Berufsverbände haben eigene Pensionskassen.

  3. Säule 3a als Alternative: Als Selbstständiger kannst du bis zu 20% des Nettoeinkommens, maximal CHF 35'280 (2026), in die Säule 3a einzahlen. Das ist deutlich mehr als die CHF 7'258 für Angestellte.


Falls du als Freelancer oder Einzelunternehmer tätig bist und noch keine 2. Säule hast, lohnt sich ein Gespräch mit einem unabhängigen Vorsorgeberater.



Praxistipp: Ich mache das seit Jahren so


Jeden Januar, wenn der Pensionskassen-Ausweis des Vorjahres ankommt, mache ich einen 30-minütigen «PK-Check». Ich prüfe:

  1. Hat das Guthaben wie erwartet zugenommen?

  2. Gibt es eine Einkaufslücke und macht ein Einkauf steuerlich Sinn?

  3. Stimmt der versicherte Lohn mit meinem tatsächlichen Lohn überein?


Dieser kurze Check hat mich schon einmal auf einen Fehler aufmerksam gemacht: Mein Arbeitgeber hatte den Lohn angepasst, aber die PK noch nicht informiert. Das war schnell korrigiert, hätte mich aber bei einer Invalidität teuer zu stehen gekommen.



Dein nächster Schritt


Hol dir heute noch deinen Pensionskassen-Ausweis hervor. Schau, wie hoch dein Altersguthaben ist, ob eine Einkaufslücke besteht und was der Umwandlungssatz im überobligatorischen Teil ist.


Wenn du Fragen hast oder dir bei der Interpretation deines Ausweises Unterstützung wünschst, melde dich gerne bei mir. Finanzplanung muss nicht kompliziert sein, manchmal braucht es nur ein bisschen Klarheit.

Kommentare


bottom of page